Adressänderungs-Checkliste

ADRESSÄNDERUNGS-CHECKLISTE

Adressänderungen bei Versicherungen

  • Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse online, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Wohnortwechsel. Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf den Rechnungen oder auf der Homepage. Die Krankenkassenprämien variieren abhängig von Ihrem Wohnort. Ein Wechsel könnte sich lohnen.
  • Hausrat- und Privathaftplichtversicherung: Informieren Sie Ihre Versicherungen telefonisch oder per E-Mail. Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, benötigen Sie nur eine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung. Denken Sie auch daran, die Deckungssumme nach oben anzupassen, wenn Sie den Hausrat vergrössern. So vermeiden Sie im Schadenfall Leistungskürzungen. Ein Umzug ist auch immer eine gute Gelegenheit, alle Versicherungspolicen auf Leistungs- und Deckungsumfang zu überprüfen und allenfalls anzupassen. 
  • Motorfahrzeugversicherung: Die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung ist ebenso vom Wohnort abhängig. Überprüfen Sie die Notwendigkeit Ihrer Vollkaskoversicherung. Bei über 3-jährigen Fahrzeugen ist ein Wechsel von einer Voll- auf eine Teilkaskoversicherung eine Überlegung wert – abhängig vom Fahrzeugneuwert und von Ihren eigenen Bedürfnissen. 
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Adressänderungen bei Telekommunikationsfirmen

  • Telefon (Festnetz und Mobil) und Internet: Informieren Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter. Dies ist bei den meisten online möglich. Entsprechende Formulare können Sie über Ihren Login ausfüllen oder Sie melden die neuen Koordinaten über elektronische Formulare (SwisscomSunriseUPC Cablecom). Beachten Sie die Frist zur Meldung eines Umzuges. 
  • Telefonbucheintrag: Wollen Sie im digitalen Telefonbuch weiterhin gefunden werden? Geben Sie bei local.ch Ihre Adressänderung ein.
  • Radio / Fernsehen: Die Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren, Serafe, wird von der Gemeinde über Ihre Adressänderung informiert. Sie müssen also nichts unternehmen.

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Adressänderungen bei Behörden

  • Kantonswechsel: Ziehen Sie in einen anderen Kanton, sind zusätzliche administrative Schritte nötig. Besitzen Sie beispielsweise ein Auto, müssen Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes melden.
  • Einwohnerkontrolle: Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnortes ab. Teilweise können Sie die Abmeldung online erledigen. Den Schriftenempfangsschein bzw. die Meldebestätigung müssen Sie per Post zusenden oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts abgeben. Sie erhalten im Anschluss Ihren Heimatschein.

Mit dem Heimatschein müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde wieder anmelden. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage. Teilweise können Sie das online erledigen und den Heimatschein per Post zuschicken. Verpassen Sie die Meldefrist, droht Ihnen eine Busse.

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Benötigen Sie eine Parkkarte / Parkbewilligung, informieren Sie sich rechtzeitig bei der neuen Einwohnergemeinde.

  • Ausländische Staatsbürger:Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und aus EFTA-Ländern gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Schweizer. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde oder Stadtverwaltung mit. Personen aus Staaten anderer Länder als der EU / EFTA müssen Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen. Bei einem Kantonswechsel muss zudem eine neue Niederlassungsbewilligung beantragt werden. Diese sollten Sie frühzeitig beantragen.
  • Hunde: Falls Sie einen Hund besitzen, muss dieser in der alten Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde angemeldet werden, da Hunde steuerpflichtig sind, meist eine Registrierung des Hundes vorgeschrieben ist und die Gemeinden entsprechende Register führen. Die meisten Kantone schreiben eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde vor.
  • Militär, Zivildienst: Wehrpflichtige müssen Adressänderungen dem zuständigen Sektionschef oder dem Kreiskommando innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Zivildienstleistende melden die neue Adresse dem zuständigen Regionalzentrum oder erledigen die Änderung online über das E-Zivi-Portal.
  • AHV-Ausgleichskasse: Sind Sie bereits in Rente oder selbstständig müssen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse informieren.
  • Strassenverkehrsamt: Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt. Falls Sie innerhalb des Kantons umziehen, reicht eine Mitteilung – schriftlich oder online. Falls Sie den Kanton wechseln, erhalten Sie neue Kontrollschilder, die Sie mit dem neuen Ausweis persönlich abholen müssen.
  • Schulen und Steueramt: Hier müssen Sie in den meisten Gemeinden nichts erledigen. Die Gemeinde wird Ihre Kinder einer Schule zuteilen und die Gemeinden – oder auch Kantone – regeln die Anmeldung und die Aufteilung.
FAQ

Alles Wichtige zum Thema Zügeln

Wer umzieht oder seinen Haushalt auflöst, der hat viel zu tun. Hier kommt es doch genau richtig, wenn ein Fachmann seine Hilfe anbietet. Eine Menge Dienstleister bieten mittlerweile ihren Service bei Haushaltsauflösungen, Umzügen sowie Entrümplungen an. 

Die ungefähren Umzugskosten bemessen sich an folgenden fünf Hauptkostenpunkten:

  1. Transport des Hausrats: Beauftragen Sie ein Zügelunternehmen, müssen Sie bei einer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Kosten von bis zu 1’000 Franken rechnen.
  2. Endreinigung: Die Kosten für die Endreinigung durch ein professionelles Putzinstitut betragen für eine 3,5-Zimmer-Wohnung rund 1’000 Franken.
    Beauftragen Sie dasselbe Unternehmen für Umzug und Reinigung, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt von etwa 10%.
  3. Mieterschäden: Zusätzlich sollten Sie damit rechnen, dass bei allfälligen Mietschäden Renovierungskosten anfallen.
  4. Entsorgungskosten: Die Kosten für die Entsorgung alter Möbel können je nach Menge unter fünfzig bis mehrere Hundert Franken betragen.
  5. Mietkaution: Der Bezug einer teureren Mietwohnung hat in der Regel auch eine höhere Mietkaution zur Folge.

Organisieren Sie Ihren Umzug selbst, müssen Sie einen Umzugswagen mieten. Überprüfen Sie, ob Sie die dafür benötigte Fahrausweiskategorie besitzen. Kaufen Sie sich Umzugskartons und fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis um Hilfe an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Helferinnen und Helfer eine Haftpflichtversicherungen besitzen. So sind allfällige Schäden abgesichert, die während des Umzugs entstehen könnten. Denken Sie daran, die Zügelhilfen zu verpflegen. Richten Sie bei Ihrer alten und neuen Wohnung eine Halteverbotszone ein. Damit erübrigt sich das Suchen nach einem Parkplatz. Weitere Schritte können Sie in unserer umfassenden Umzugscheckliste nachlesen.

Die Zügeltage um offizielle Kündigungstermine sind bei Umzugsfirmen erfahrungsgemäss schnell ausgebucht. Engagieren Sie deshalb frühzeitig eine Umzugsfirma. Erkundigen Sie sich bei Bekannten nach seriösen Umzugsfirmen. Vereinbaren Sie mit mehreren Firmen einen Besichtigungstermin. Die Firmen können sich so einen Überblick verschaffen und den Aufwand sowie die passende Fahrzeuggrösse besser einschätzen. Verlangen Sie schriftliche Offerten mit Stundenansatz und garantiertem Kostendach. Vergleichen Sie die Kostenvoranschläge – verhandeln lohnt sich. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Arbeiten das Zügelunternehmen erledigen soll.

Nehmen Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde zur Hand. Dort finden Sie eine Übersicht, was Sie wo entsorgen können. Kleinsperrgut wie kleinere, brennbare Möbel oder Teppiche werden meist von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Kaufen Sie dazu Entsorgungsmarken, z.B. in lokalen Einkaufsläden, Poststellen oder bei der Gemeindeverwaltung. Grobsperrgut wie Sofas oder Schränke müssen Sie in der Regel selbst zur Entsorgungsstelle fahren. Bei grösseren Abfallmengen kann sich eine Abfallmulde lohnen. In unserem umfassenden Artikel zur Möbelentsorgung erfahren Sie weitere Entsorgungsmöglichkeiten.

Holen Sie frühzeitig Offerten von mehreren Anbietern ein. Oft bieten Umzugsfirmen auch Endreinigungen an. Buchen Sie Umzug und Reinigung bei derselben Firma, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt. Bestehen Sie auf eine Abnahmegarantie. Sie verpflichtet die Reinigungsfirma, bei allfälligen Beanstandungen der Vermieter kostenlos nachzuputzen.

 

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte jeweils beim Ein- und Auszug gemeinsam mit der Vermieterschaft erstellt werden. Halten Sie vorhandene Schäden schriftlich und fotografisch fest, wenn seitens der Vermieterschaft nichts dergleichen passiert. Schauen Sie genau hin. Teilweise sind Mängel nicht auf den ersten Blick erkennbar. Beim Auszug dient das Protokoll als Beweismittel, ob Sie für Mieterschäden aufkommen müssen. Stellen Sie die Mängelliste der neuen Wohnung spätestens 10 Tage nach dem Einzug per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zu. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, wann die Mängel behoben sein müssen. Bewahren Sie eine Kopie auf.

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